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Steuerberater Ludwigshafen – Vier kleine Steuererleichterungen ab 2017

Bürokratieabbau light: Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein zweites Bürokratie-Entlastungsgesetz beschlossen. Diese Änderungen muss der Bundestag zwar erst noch so absegnen, bevor sie Gesetz werden. Damit ist aber zu rechnen. Die für Sie...

Steuerberater Grünstadt – Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt

Wer von seinem Ehemann – oder seiner Ehefrau – das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall noch mindestens...

Steuerberater Mutterstadt – Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter

Sie können, falls ein Augenarzt oder Arbeitsmediziner Ihrem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille braucht, die angemessenen Kosten dafür lohnsteuerfrei übernehmen und als Betriebsausgabe absetzen. Luxusbrillen sind aber...

Steuerberater Maxdorf – Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig

Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie „Fliesenarbeiten 2.000 Euro“ oder „Gerüst aufgestellt 8.000 Euro“. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas...

Steuerberater Freinsheim – Wenn Sie einen gewerblichen Mieter haben

Wenn Sie an einen Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig vermieten, haben Sie den Vorsteuerabzug aus den Baukosten, Instandhaltungen und Betriebskosten. Die Option zur Umsatzsteuer ist allerdings nur möglich, falls der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Tipp: Sie...
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