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Beratungsprogramm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows

Beschreibung

Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung, um durch die Verbesserung des unternehmerischen Know-hows die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern.

Wer wird gefördert?

  • Jungunternehmen (bis zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmer ab drei Jahre nach Gründung
  • Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Nicht gefördert werden Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

  • Allgemeine Beratung
    • zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen
    • Beratung zur Integration
    • Beratungen zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
  • Besondere Beratungen:
    • Umweltschutzberatungen
    • Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden
    • Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Beratungen für Unternehmen, die von Migranten/ -innen geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung
    • Beratungen von Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeitern/ -innen mit Migrationshintergrund in den Betrieb

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inkl. Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot)
  • Beratungen, deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität)
  • Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben
  • Beratungen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • Beratungen gem. Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006, insbesondere von Unternehme des gewerblichen Straßengütertransports zum Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport sowie von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakulturen
  • Beratungen im Rahmen der Existenzgründung
  • Beratungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Verkauf/ Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings zum Inhalt haben

Wie wird gefördert?

Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von:

Unternehmensart Bemessungs­grundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200 Euro
Region Lüneburg 60 % 2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400 Euro
Region Lüneburg 60 % 1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro alle Standorte 90 % 2.700 Euro

Anforderungen an Berater

  • Selbstständige Berater/ -innen bzw. Beratungsunternehmen,
    • die überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulung erzielen
    • über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten verfügen und zuverlässig sind
  • Unternehmensberatende Tätigkeit ist der Bewilligungsbehörde mittels aussagefähiger Unterlagen nachzuweisen (z. B. Lebenslauf, Gewerbeanmeldung/ HR-Auszug, Gesellschafsvertrag)
  • Berater/ Beraterin muss Nachweis darüber erbringen, dass hohe Qualität praktiziert wird (s. Leitfaden zur Erstellung eines eigenen Qualitätsnachweises)

Wo wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Dem Antrag ist beizufügen:

  • ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
  • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • ein Beratungsbericht des Beraters
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens und
  • der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Weiterführende Links:

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