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Beratungsprogramm für den Mittelstand

Beschreibung

Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen gem. jeweils gültiger EU-Definition (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in RLP.
  • Das Unternehmen muss mindestens 2 Jahre am Markt sein.

Förderfähig sind:

  • Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung
  • Beratung über Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden
  • Beratungen für die bereits Beratungsaufträge erteilt wurden
  • Beratungen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Betriebsgründung, die durch spezielle Beratungsprogramme für Existenzgründer gefördert werden
  • Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen
  • Beratungen, deren wesentlicher Zweck es ist, unmittelbar durch die Beratung bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben
  • Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • Die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne
  • Die Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitungen
  • Die Ausarbeitung von Verträgen
  • Die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Die Erarbeitung von EDV-Software
  • Gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen, sofern sie den überwiegenden Teil einer beantragten Förderung betreffen
  • Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebs einschließlich des Managements auf Zeit (Interim-Management)
  • Reine Umsetzungsmaßnahmen bzw. begleitende Beratungen (Coaching)
  • Beratungsdienstleistungen, die ausschließlich auf den Verkauf des Unternehmens abzielen
  • Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungsaudits

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt durch Vergabe eines Zuschusses zu den von selbständigen Beratern bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Förderfähige Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk
  • Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, d. h. max. 400 EUR pro Tagewerk
  • Bei Beratung durch Hochschullehrer oder durch Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung öffentlicher Hand beträgt Zuschuss max. 250 EUR pro Tagwerk
  • Ein Tagewerk umfasst min. 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten
  • Zuwendungsfähig sind max. 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Jahren (EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen beachten)

Anforderungen an Berater

  • Berater müssen die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen
  • Nachweis über Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen (z. B. descom, KfW, RKW)

Wo wird beantragt?

  • Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB
  • Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu Beratungskosten müssen vor Beauftragung der Beratung gestellt werden

Weiterführende Links:

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