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Unternehmensförderung

Existenzgründer, Jungunternehmen wie auch Bestandsunternehmen haben in vielen Fällen Anspruch auf Fördermittel. Diese Mittel werden überwiegend durch Bund und Länder bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um direkte Zuwendungen, also Schenkungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die Förderung ermöglicht Ihnen einen guten Start in die Selbständigkeit und ein stabiles Fundament für Ihr Unternehmen. Der beste Weg hierzu ist, Ihnen als Existenzgründer bereits beim ersten Schritt durch eine professionelle Beratung zur Hand zu gehen. Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zum Umfang und den Voraussetzungen der zur Verfügung stehenden Beratungsprogramme:

Beratungsprogramm für Existenzgründer

Eine Förderung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz an. Existenzgründer, die Ihren Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz planen, haben Anspruch auf Übernahme von bis zu 50% der Beratungskosten für wirtschaftliche, technische, finanzielle und organisatorische Beratungen. -> weitere Infos

Jung- und Bestandsunternehmen

Auch nach der Gründung können Unternehmen von Beratungsprogrammen profitieren. Die beiden nachfolgenden Programme unterstützen gezielt kleine und mittelständige Unternehmen:

Beratungsprogramm für den Mittelstand
Das Programm ist gezielt auf Beratungen zur Unternehmensführung und den Fragen zu Produkt- und Kommunikationsdesign ausgelegt. Voraussetzung ist das mindestens zweijährige Bestehen des Unternehmens. Die Übernahme der Kosten erfolgt in Form eines Zuschusses zu Beratungsleistungen. -> weitere Infos

Beratungsprogramm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows
Hierbei handelt es sich um ein Beratungsprogramm des Bundes. Der Zuschuss zu Beratungsleistungen soll gezielt zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows und somit zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen. -> weitere Infos

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So geht's

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