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Beratungsprogramm für Existenzgründer

Beschreibung

  • Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer Existenzgründung/ Unternehmensnachfolge
  • Geplanter Geschäftssitz muss in RLP liegen; wenn dieser noch nicht feststeht, muss Wohnsitz des Antragstellers in RLP liegen

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die Existenzgründung in RLP planen
  • Förderung der Beratung in folgenden Bereichen:
    – Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Bereiche:
    – Schiffbau, Landwirtschaft und Fischerei
  • Unternehmer, welche die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen
  • Unternehmer muss 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können
  • Übergabeberatung ist förderfähig, wenn Unternehmen/ Praxis:
    – ≤ 50 Beschäftigte und
    – Jahresumsatz oder Jahresbilanzsummer ≤ 10 Mio. EUR hat
    – Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden

Was wird gefördert?

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratung zur schrittweisen Entwicklung der Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhabern im Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge

Förderfähig sind:

  • Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen,

  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben
  • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden
  • die die Aufstellung baureifer Neu- oder Umbaupläne, Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Bearbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfung sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben
  • die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • von selbständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen durch andere Berater gleicher Branche
  • von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten 1. und 2. Grades
  • die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt durch Vergabe eines Zuschusses zu den von selbständigen Beratern bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Förderfähig sind:
    • Max. 3 Tagewerke bei Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit
    • Max. 6 Tagewerke bei Existenzgründungsberatung/ Betriebsübergabeberatung
    • Max. 9 Tagewerke bei Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen
  • Förderfähige Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk
  • Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, d. h. max. 400 EUR pro Tagewerk
  • Ein Tagewerk umfasst min. 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten

Anforderungen an Berater

  • Berater müssen in KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching freigeschaltet sein
  • Berater müssen nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende berufliche Erfahrungen und notwendige Zuverlässigkeit verfügen
  • Überwiegender Geschäftszweck muss auf entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein

Wo wird beantragt?

  • Anträge sind vor der Beauftragung des Beraters über die zuständige Kammer (HWK, IHK und Landesverband der freien Berufe) einzureichen
  • Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB
  • Mit Beratung darf erst begonnen werden, wenn Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt

Weiterführende Links:

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