14. November 2011 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Das Oberste Steuergericht hat Ende 2010 die Handhabung von (Benzin-)Gutscheinen stark erleichtert (BFH, 11.11.10, VI R 41/10, BStBl. II 11, 389). Nun hat aber nicht jeder Mitarbeiter ein Auto, sodass der eine oder andere Arbeitgeber statt Benzingutscheinen lieber...14. November 2011 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Luxushandys erkennt das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben an: In einem aktuellen Streitfall hatte ein Zahnarzt ein Handy für 5.200 Euro über die Praxis laufen lassen. Er begründete die Anschaffung mit der Notwendigkeit, für Schmerzpatienten auch...