17. Februar 2011 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Fachliteratur ist nur mit Buchtitel und Käufername abzugsfähig: Der Bundesfinanzhof hat soeben in Anknüpfung an frühere Rechtsprechung entschieden, dass man Fachliteratur nur absetzen kann, wenn der eigene Name sowie der Titel des Buches auf der...11. Februar 2011 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Vorsicht ist geboten beim Zukauf von Trauben bzw. Fremdwein Umsatzsteuerliche Abgrenzung Zukauf Trauben Zukauf zur Weiterverarbeitung bis 25% Beimischung Durchschnittssatzbesteuerung über 25% Beimischung...