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Was bei Belegen für Fachliteratur zu beachten ist – Steuerberater Grünstadt

Fachliteratur ist nur mit Buchtitel und Käufername abzugsfähig: Der Bundesfinanzhof hat soeben in Anknüpfung an frühere Rechtsprechung entschieden, dass man Fachliteratur nur absetzen kann, wenn der eigene Name sowie der Titel des Buches auf der...
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4.9
Basierend auf 55 Rezensionen
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