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Vorsicht ist geboten beim Zukauf von Trauben bzw. Fremdwein

   

Umsatzsteuerliche Abgrenzung

 
   

Zukauf Trauben

 

Zukauf zur Weiterverarbeitung

 

bis 25% Beimischung

Durchschnittssatzbesteuerung

über 25% Beimischung

Regelbesteuerung

   

Zukauf Fremdwein

 

Zukaufswaren

Regelbesteuerung

   
   
   
   

Ertragsteuerliche Abgrenzung

 
   

Zukauf Trauben

 

wenn überwiegend eigene Trauben

Land- und Forstwirtschaft

wenn überwiegend fremde Trauben

Gewerbebetrieb

   
   

Zukauf Fremdwein

 

bis 2010/2011

 

Einkaufswert fremder Erzeugnisse größer als 1/3 des

 

Gesamtumsatzes ohne USt

Gewerbebetrieb

ab 2011/2012

 

Umsatz fremder Erzeugnisse größer als 1/3 des

 

Gesamtumsatzes ohne USt oder

 

Umsatz aus fremden Erzeugnissen größer

 

als 51.500 EUR im Wirtschaftsjahr

Gewerbebetrieb

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