Vorsicht ist geboten beim Zukauf von Trauben bzw. Fremdwein |
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Umsatzsteuerliche Abgrenzung |
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Zukauf Trauben |
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Zukauf zur Weiterverarbeitung |
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bis 25% Beimischung |
Durchschnittssatzbesteuerung |
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über 25% Beimischung |
Regelbesteuerung |
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Zukauf Fremdwein |
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Zukaufswaren |
Regelbesteuerung |
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Ertragsteuerliche Abgrenzung |
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Zukauf Trauben |
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wenn überwiegend eigene Trauben |
Land- und Forstwirtschaft |
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wenn überwiegend fremde Trauben |
Gewerbebetrieb |
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Zukauf Fremdwein |
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bis 2010/2011 |
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Einkaufswert fremder Erzeugnisse größer als 1/3 des |
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Gesamtumsatzes ohne USt |
Gewerbebetrieb |
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ab 2011/2012 |
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Umsatz fremder Erzeugnisse größer als 1/3 des |
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Gesamtumsatzes ohne USt oder |
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Umsatz aus fremden Erzeugnissen größer |
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als 51.500 EUR im Wirtschaftsjahr |
Gewerbebetrieb |
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