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Steuerberater Maxdorf – Wann Ihr Mitarbeiter sein Essen besser selber bezahlt

Verpflegungspauschalen sind zu kürzen um 4,80 Euro für Frühstück und 9,60 Euro für Mittagessen, wenn der Arbeitgeber das Essen besorgt oder bezahlt. Diese Pauschalen gelten auch, wenn das Essen billiger war. Beispiel: Ein Vertreter ist über acht Stunden unterwegs und...

Steuerberater Deidesheim – Ärger für Vielflieger droht: Snack wird volle Mahlzeit

Für ganztägige Geschäftsreisen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 24 Euro Verpflegungspauschale auszahlen. Diese wird um 9,60 Euro für Mittag- und für Abendessen gekürzt und um 4,80 Euro für das Frühstück. Gekürzt werden muss immer dann, wenn auf Veranlassung und...
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