5. Mai 2014 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Muss ein Arbeitnehmer etwas dazuzahlen, damit er einen Dienstwagen nutzen kann, dann mindert das den geldwerten Vorteil laut Ein-Prozent-Regel. Allerdings maximal bis auf null Euro. Wenn er noch mehr dazuzahlen muss, ergibt sich daraus kein negativer Arbeitslohn (FG...