8. Januar 2014 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Bisher gab es im Lohnsteuerrecht den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“, der ab 2014 wegfällt. Er wird ersetzt durch den Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“, und diese hat Bedeutung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie als Arbeitgeber können...