2. Januar 2013 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw- oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im Gegenzug als „geldwerten Vorteil“...2. Januar 2013 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian Spiegelberger hat in seinem Buch „Unternehmensnachfolge“ folgende Daten zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt: Umsatz bis Fortführung innerhalb der Familie 250.000 Euro 40...