1. Juli 2011 | Veröffentlicht durch Steuerberater Dienes + Weiß
Vorsteuer darf man nach deutschem Recht erst in dem Monat abziehen, in dem eine korrekte Rechnung vorliegt. Das ist dann bitter, wenn der Betriebsprüfer z. B. für das Jahr 2006 den Vorsteuerabzug wegen einer mangelhaften Rechnung streicht. Wenn es um eine...