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Ab Januar 2022 müssen Sie bei Minijobbern mit 450-Euro-Minijob die Steuer-ID-Nummer melden. Konkret geht es um den neu eingeführten „Datenbaustein Steuerdaten“ den Sie ab 2022 bei allen Entgeltmeldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale mit melden müssen.

Der neue „Datenbaustein Steuerdaten“ beinhaltet:

  • Ihre Steuernummer als Arbeitgeber,
  • die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung Ihres Mitarbeiters und
  • die Kennzeichnung der Art der Besteuerung.

Wenn der Minijobber schon 2021 bei Ihnen tätig war: Dann muss die Steuer-ID-Nummer auch in die Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2021.

Ihr Mitarbeiter findet die Steuer-ID-Nummer nicht? Die steht auf der jährlichen Steuerbescheinigung, auf dem letzten Steuerbescheid oder der Steuer­erklärung oder einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, mit dem die Steuer-ID-Nummer erstmals vergeben wurde.

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So geht's

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