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Sie sollten, wenn Sie eine Gewerbeimmobilie kaufen, daran denken, Betriebsvorrichtungen herauszurechnen. Denn diese gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter, was Ihnen vier Vorteil bringt.

Das sind die vier Vorteile für Sie:

  1. Sie können, sofern Sie die 200.000-Euro-Gewinngrenze einhalten, schon im Vorjahr einen Investitionsabzugsbetrag bis maximal 50 Prozent, maximal aber 200.000 Euro bilden.
  2. Sie bekommen 20 Prozent Sonderabschreibung (auch hier gilt die Gewinngrenze).
  3. Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
  4. Sie können Betriebsvorrichtungen schneller abschreiben als das Gebäude.

Was sind zum Beispiel Betriebsvorrichtungen? Typische Beispiele sind Lastenaufzüge, Klimaanlagen für die Produktion, Reinräume, Absauge­vorrichtungen, Alarmanlagen, Arbeitsbühnen, Backöfen und vieles mehr. Viele weitere Beispiele finden Sie in einem 36-seitigen Erlass der Finanzverwaltung vom 15.03.06, der immer noch aktuell ist. (BStBl. 06 I, 314)

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