Kann ein Minijobber eigentlich mehrere Minijobs nebeneinander haben? Und was ist mit einem Minijob neben dem Hauptjob?
Zwei Minijobs mit in Summe 450 Euro: Das geht nur, wenn jemand sonst keinen Hauptjob hat. Beispiel: Susi arbeitet in der Firma A mit 250 Euro und in der Firma B mit 200 Euro Lohn im Monat. Das geht. Aber nur, wenn Susi keinen Hauptjob hat.
Minijob neben einem Hauptjob: Anrechnungsfrei ist nur der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Beispiel: Stefan arbeitet in der Firma A mit 3.000 Euro brutto. Er hat in der Firma B einen Minijob mit 200 Euro. Wenn er nun zusätzlich in der Firma B einen Minijob mit 250 Euro aufnimmt, wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Das wird so also nicht funktionieren, wie sich das Firma B und Stefan vorgestellt haben.
Ausnahme Beamte: Ein Beamter ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei dem würde es mit zwei Minijobs (in Summe maximal 450 Euro) funktionieren, sofern er überhaupt die Genehmigung für Nebenjobs bekommt.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß