Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass 44-Euro-Gutscheine sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie durch eine Herabsetzung des Bruttogehalts des Arbeitnehmers finanziert werden. (BSG, 23.02.21, B 12 R 21/18 R)
Unser Rat daher: Entweder, Sie geben Gutscheine zusätzlich zum Gehalt aus oder Sie lassen es ganz bleiben. Gutschein gegen Gehaltsumwandlung auszugeben, ist sozialversicherungsrechtlich gefährlich.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß