Ein Modelleisenbahn-Fan hatte eine Modelleisenbahn-Firma angemeldet, deren Umsätze er auch ordnungsgemäß deklarierte. In den Jahren 2010 und 2011 verkaufte er außerdem 1.500 Modelleisenbahn-Artikel „privat“ über eBay. Das Finanzamt hatte diese Einstufung als „privat“ nicht akzeptiert und auch auf diese Einnahmen Steuern gefordert.
Überraschende Entscheidung des obersten Steuergerichtshofs: Es kann durchaus sein, dass das „privat“ und steuerfrei war. Alleine die Tatsache, dass sich das lang hingezogen hat und es 1.500 Verkäufe waren, bedeutet noch lange nicht, dass es deswegen gewerblich sein muss. (BFH, 17.06.20, X R 18/19)
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