Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten.
Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr Kind gar nichts oder wenig.
Wichtig: Dafür ist keine Schenkung der Immobilie erforderlich – lediglich eine Umschreibung des Mietvertrags. Das genügt.
Beispiel: Eine vermietete Wohnung wirft 10.000 Euro Mietüberschuss ab. Der Vater zahlt darauf 4.200 Euro Einkommensteuer plus Soli. Mit dem Mieter wird vereinbart, dass als Vermieter ab sofort der Sohn auftritt. Der Mietvertrag wird umgeschrieben, und das Geld landet direkt auf dem Konto des Sohns. Der Sohn zahlt null Euro Steuern.
Der Bundesfinanzhof hat das ausdrücklich genehmigt: Die Kinder müssen nur erkennbar nach außen als Vermieter auftreten. Zitat aus dem Urteil: „Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer einem anderen (…) Wirtschaftsgüter entgeltlich (…) zur Nutzung überlässt.“ (BFH, 24.10.12, IX R 24/11/BFH/NV 13, 1228)
Nebenwirkung: Abschreibungen und Schuldzinsabzug gehen verloren. Das Modell eignet sich also vorrangig für weitgehend abgezahlte und abgeschriebene Immobilien.
Ihr Steuerberater Freinsheim
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