Auszahlungsfrist der Corona-Prämie wurde verlängert bis Juni: Die maximale Frist, bis zu der man die 1.500 Euro steuerfreie Corona-Prämie noch ausnutzen kann, wurde verlängert vom 31. Dezember 2020 auf den 30. Juni 2021. (Jahressteuergesetz 2020)
Der Höchstbetrag wird zwar nicht erneut gewährt: Wenn Sie die Prämie im vergangenen Jahr bei einem Mitarbeiter schon in der vollen Höhe von 1.500 Euro ausgenutzt haben, können Sie diesem jetzt nichts mehr steuerfrei auszahlen.
Nutzen Sie die Prämie aber bei Neueinstellungen: Stellen Sie ab März 2021 jemanden neu ein, der z. B. 3.000 Euro brutto verdienen möchte, vereinbaren Sie doch Folgendes: 2.625 Euro brutto plus vier Monate lang 375 Euro steuerfreie Corona-Prämie. Es ist zwar keine Begründung für die Nutzung der Prämie erforderlich, aber vielleicht schreiben Sie sicherheitshalber z. B. in den Arbeitsvertrag: „Da während der sechsmonatigen Probezeit kein Homeoffice möglich ist, wird zum Ausgleich des erhöhten Infektionsrisikos 250 Euro Corona-Prämie ausbezahlt.”.
Nutzen für den Arbeitnehmer: Je nach Steuerklasse hat Ihr Mitarbeiter dann 80 bis 120 Euro im Monat mehr netto in der Tasche.
Nutzen für Sie als Arbeitgeber: Etwa 60 Euro weniger Lohnnebenkosten pro Monat.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß