2021 sind verschiedene Freibeträge und das Kindergeld gestiegen:
Das Kindergeld steigt 2021 für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 250 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro auf 5.460 Euro.
Wie bisher gibt es nur das eine ODER das andere. Wir vermuten, dass den meisten von Ihnen mit Kindern das Kindergeld zwar natürlich ausgezahlt, aber mit der Steuererklärung wieder abgezogen wird – im Tausch gegen den günstigeren Kinderfreibetrag.
Der Betreuungsfreibetrag wurde um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag, ab dem überhaupt erst Einkommensteuer anfällt, steigt 2021 auf 9.744 Euro und 2022 weiter auf 9.984 Euro.
Auch Behinderte und Pflegebedürftige hat man nicht vergessen: Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt. Es wurde ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden vier und fünf wird der Pflege-Pauschbetrag erhöht und für Leute mit den Pflegegraden zwei und drei einer eingeführt.
Pendlerpauschale: Diese wird seit 2021 bis 2023 von 30 Cent auf 35 Cent angehoben, aber erst ab dem 21. Kilometer. 2024 bis 2026 sind es dann – wiederum erst ab dem 21. Kilometer – 38 Cent je Kilometer.
Beispiel: X wohnt 30 km von der Arbeit entfernt. Er fährt 20 Mal im Monat in die Arbeit. Er kann absetzen: 20 x 20 km x 30 Cent = 120 Euro plus 20 x 10 km x 0,35 = 70 Euro. Insgesamt also 190 Euro im Monat.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß