Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Das Bundesfinanzministerium hat eine Spezialregelung für die Monate März bis Dezember 2020 eingeführt. In diesem Zeitraum können Sie Mitarbeitern insgesamt(!) maximal 1.500 Euro steuerfreie Corona-Beihilfe zukommen lassen.

Irgendwelche Nachweise über coronabedingte Zusatzbelastungen müssen Sie nicht erbringen. Der Betrag ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei. Rechtlich wird das Ganze als „Beihilfe“ nach § 3 Nr. 11 EStG eingestuft.

Haben Sie also völlig freie Hand? Im Grunde ja, drei Dinge dürfen Sie aber nicht machen:

  1. Die Beihilfe als Zuschuss zum Kurzarbeitergeld verwenden.
  2. Zahlungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (zum Beispiel Urlaubsgeld,  Weihnachtsgeld), ersetzen durch die steuerfreie Beihilfe.
  3. Gesellschafter-Geschäftsführer oder deren Angehörige bevorzugen gegen­über anderen Mitarbeitern. Wenn also die Ehefrau des Chefs 1.500 Euro Corona-Beihilfe bekommt, müssen andere Leute mit ähnlicher Position im Betrieb diese Beihilfe ebenfalls bekommen.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 63 Rezensionen
js_loader