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Zu Ihren Minijobbern sollten Sie in der Coronakrise Folgendes wissen: Ihr Minijobber ist krank? Wenn Sie maximal 30 Mitarbeiter haben, können Sie sich 80 Prozent der Lohnkosten über die Arbeitgeberversicherung im Rahmen des Umlageverfahrens U1 erstatten lassen.

Der Mitarbeiter wurde unter Quarantäne gestellt: Ihr Minijobber ist nicht selber krank, steht aber unter Quarantäne, weil bei ihm zu Hause ein Corona­fall aufgetreten ist? Dann zahlen Sie ebenfalls bis zu sechs Wochen den Verdienst weiter und holen sich die Kosten bei der zuständigen Gesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes zurück. Das Amt, das die Quarantäne anordnet, ist auch zuständig für die Erstattung. Auf der Homepage des Robert Koch-Instituts finden Sie das zuständige Gesundheitsamt.

Coronafall in Ihrem Betrieb: Wenn daraufhin alle oder einige Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, gilt das Gleiche wie oben: Sie zahlen auch dem Minijobber den Lohn weiter und beantragen die Erstattung von der Gesundheitsbehörde. (§ 56 Infektionsschutzgesetz)

Ihr Unternehmen darf noch öffnen, und Sie lassen jetzt z. B. öfter putzen und desinfizieren? Nun verdient Ihre Putzfrau mehr als 450 Euro? Zunächst einmal sind mehr als 450 Euro sowieso immer unproblematisch, wenn der Jahresverdienst maximal 5.400 Euro (12 × 450 Euro) nicht übersteigt. Aber selbst, wenn der Minijobber die 5.400-Euro-Grenze übersteigt, ist es (nach den bisherigen Regeln) unschädlich, wenn das maximal drei Monate innerhalb von zwölf Monaten passiert und die Überschreitung unvorhersehbar war. Das wurde wegen Corona nun im Zeitraum März bis September 2020 auf fünfmal erhöht! Die jetzige Situation ist definitiv unvorhersehbar, insofern brauchen Sie sich da keine Gedanken zu machen.

Sie können die Sozialabgaben im Moment nicht rechtzeitig bezahlen? Zumindest die Minijobzentrale verspricht hier Kulanz. Sie müssen allerdings die Minijobzentrale informieren. Dann werden keine Stundungszinsen berechnet und Säumniszuschläge und Mahngebühren werden erlassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.minijobzentrale.de.

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