Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, soweit die Kosten pro Arbeitnehmer maximal 110 Euro betragen. Was darüber hinausgeht, können Sie mit 25 Prozent pauschal versteuern.
Das geht aber eben nur bei „Betriebsveranstaltungen“. Als solche gelten nur Veranstaltungen, die allen Arbeitnehmern offenstehen. Wenn nur Führungskräfte unter sich feiern, scheidet diese Möglichkeit aus.
Beispiel: Die zwei Geschäftsführer, der Prokurist und zwei Chefsekretärinnen machen einen Ausflug, der insgesamt 10.000 Euro kostet. Das müssen alle mit dem individuellen Steuersatz (plus gegebenenfalls Sozialabgaben) versteuern. Die pauschale Besteuerung funktioniert hier nicht. (FG Münster, 20.02.20, 8 K 32/19 E, P, BeckRS 2020, 3561)
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß