In einem Erbrechtsstreit gab es nur noch die Kopie des Testaments, das Original war verschwunden. Von diesem Testament profitierten Töchter des Ehemannes aus einer früheren Ehe. Die Kinder aus der zweiten Ehe argumentieren, dass man eine Kopie nicht anerkennen könne.
Erstaunliches Urteil: Wenn das Original nicht auffindbar ist, kann zur Not auch eine Kopie ausreichen. Diejenigen, die gegen das Testament vorgehen wollten, hätten belegen müssen, dass es die Eltern widerrufen wollten. Das konnten sie natürlich nicht mehr. (OLG München, 31.10.19, 31 Wx 398/17)
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