Das Landesamt für Steuern hat uns informiert, dass ab dem 2. Quartal 2020 keineZahlungshinweise für die Vorauszahlung von Personensteuern vor deren Fälligkeit mehr versandt werden. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen. Hintergrund ist, dass der Versand von Zahlungshinweisen jährlich Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht habe, die man im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln einsparen könne.
Um keine Zahlungen zu versäumen, bzw. die Zahlungen in richtiger Höhe zu veranlassen, bietet sich ein SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann dabei – so das Landesamt für Steuern – auch auf die Abbuchung von Vorauszahlungen begrenzt werden.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß