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Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuer­prüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet – was er regelmäßig tut -, wird er die Steuer nachkassieren.

Das Ärgerliche: Sozialversicherungsfreiheit für solche Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung pauschaliert wurden bzw. wenn das spätestens bis 28. Februar des folgenden Jahres nachgeholt wurde. (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV)

Man zahlt dann also doppelt drauf: Nicht nur muss man die Pauschalsteuern nachzahlen, die man sowieso hätte zahlen müssen, sondern es fällt auch noch die Sozialversicherungsfreiheit weg. Also am besten gleich die pauschale Steuer anmelden.

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