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Geschenke an Mitarbeiter aus persönlichem Anlass sind bis 60 Euro brutto steuerfrei und zählen daher auch bei der Minijobgrenze nicht mit. Persönliche Anlässe sind zum Beispiel Geburtstag, Verlobung, Heirat usw.

Was ist mit Weihnachten? Bekommt ein Minijobber auf der Weihnachtsfeier ein Geschenk, zählt es bei der Minijobgrenze nicht mit. Denn alle Kosten der Weihnachtsfeier inklusive Geschenken werden addiert und durch die Zahl der Arbeitnehmer geteilt. Bis 110 Euro pro Kopf bleiben diese Kosten steuerfrei, ein übersteigender Betrag kann pauschal versteuert werden.

Geschenke außerhalb der Weihnachtsfeier:
Diese fallen nicht unter die 60-Euro-Grenze, weil Weihnachten kein persönlicher Anlass ist. Auch der Freibetrag und die Pauschalsteuer greifen nicht, wenn das Geschenk nicht auf der Weihnachtsfeier übergeben wurde.

Fazit: Größte Vorsicht also mit Weihnachtsgeschenken für Minijobber, die außerhalb einer Weihnachtsfeier übergeben werden. Diese machen den Minijob kaputt, wenn es ein Betriebsprüfer merkt.

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