Der eine oder andere träumt von klassischen Autos und überlegt sich, wie er die Kosten dafür ins Unternehmen verlagern kann. Eine Gestaltungsvariante ist das Oldtimer-Leasing.
Es funktioniert in Grundzügen so: Nicht Sie selbst, sondern eine Leasingfirma kauft den Oldtimer – einmal angenommen, für 50.000 Euro. Sie leasen den Wagen dann als Firmenauto, z. B. für 1.500 Euro monatlich. Nach drei Jahren kaufen Sie das Auto privat für 10.000 Euro von der Leasingfirma. Idealerweise ist es dann immer noch 50.000 Euro wert oder vielleicht inzwischen sogar noch mehr.
Extra-Charme bei dem Modell: Bei Oldtimern ist die Privatnutzung auf Basis des damaligen Listenpreises zu versteuern, der bei vielen Oldtimern viel niedriger war als der heutige Zeitwert.
Kann man einen Oldtimer im Betriebsvermögen halten? Es gibt zwar ein Urteil, das das verneint hat, aber da hatte der Steuerpflichtige den Bogen überspannt. Er hatte ein Wrack gekauft und die gesamten Sanierungskosten sofort als Aufwand gebucht. Das geht natürlich nicht (BFH, IV B 73/05, 05.02.07). Wenn Sie aber einen guten, fahrbereiten Oldtimer kaufen, stellt sich das Problem nicht.
Gibt es ein Problem mit dem H-Kennzeichen? Dieses Gerücht taucht in diversen Internet-Foren immer wieder auf, aber ein historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung schließen sich nicht aus.
Wir sehen vielmehr ein Problem an einer ganz anderen Stelle: Wenn Sie den Anspruch haben, das Auto bei Leasingsende für 10.000 Euro zu kaufen, obwohl es 60.000 Euro wert ist, dann steht dieser Vorteil Ihrem Betrieb zu. Da muss das Finanzamt zwar erst einmal draufkommen, aber bei einer Betriebsprüfung können Sie relativ sicher sein, dass der Betriebsprüfer den Finger hier in die Wunde legen wird. Und damit bricht das ganze Steuersparmodell zusammen wie ein Kartenhaus. (BFH, 26.11.14, X R 20/12, DStR 15, 340)
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß