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Wenn Sie 95 Prozent einer Gesellschaft mit Immobilien kaufen, fällt Grund­erwerbsteuer auf die Immobilien an. Was tut man also, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden? Man kauft erst einmal nur 94 Prozent dieser Gesellschaft und erst nach fünf Jahren den Rest. (§ 1 Absatz 2a und 3a GrEStG)

So wurden angeblich beim Verkauf des Sony-Centers in Berlin (Kaufpreis 1,1 Milliarden Euro) etwa 66 Millionen Euro Grunderwerbsteuer gespart (In Berlin beträgt der Steuersatz sechs Prozent.). Scholz will nun die Schwelle auf 90 Prozent absenken und die Frist, nach der man ohne(!) Grunderwerbsteuer auf 100 Prozent aufstocken kann, von fünf auf zehn Jahre verlängern.

Könnten Sie dieses Modell auch nutzen? Theoretisch ja. Aber wollen Sie beim Verkauf eines Hauses noch fünf Jahre lang in einer Gesellschaft mit dem Käufer ausharren? Oder beim Kauf den alten Verkäufer noch fünf Jahre mit sechs Prozent dabeihaben? Das Modell lohnt sich also nur für richtig teure Immobilien, für Otto Normalverbraucher ist es zu aufwendig.

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