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Ab 2020 müssen elektronische Kassen durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vor Manipulationen geschützt sein (§ 146a AO). Diese TSE muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein.

Stand Mai 2019 gab es aber überhaupt noch keine Kassen mit zertifizierter TSE. Inzwischen bleibt nur noch ein gutes halbes Jahr bis zum Fristablauf am 31.12.2019.

Lieferengpässe zu befürchten: Es ist zu befürchten, dass es zu Lieferengpässen kommen wird, zumal die Kassenhersteller die Software der Kassensysteme anpassen müssen. Man muss zusätzlich berücksichtigen, dass die Einzelhändler Zeit brauchen, um diese TSE zu installieren.

Zusätzlicher Umstellungs-Stress im Weihnachtsgeschäft 2019: Durch die Lieferengpässe und den Termin 1. Januar 2020 würde die Umstellung wahrscheinlich ausgerechnet ins Weihnachtsgeschäft fallen.

Meldepflicht per Papier: Ein bürokratischer Unfug ist es, dass man innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Kasse die Seriennummer ans Finanzamt melden muss, und zwar per Papier (§ 146a Abs. 4 AO).

Es wird sich voraussichtlich bei der Seriennummer um einen Buchstabensalat mit 52 Zeichen handeln, wie z. B. so: 3GRMPFTGRLFWJAWLHRJD62W Z­­­4­­Q­TZCCY6­­BPLBGE5LMZOYHWKSJX6VAA. Das sollen Sie dann manuell abschreiben! Ein falscher Buchstabe, und Ihre Meldung ist falsch. Auch hier muss dringend nachgebessert werden, sodass man diese Seriennummer elektronisch übermitteln darf.

Fristverlängerung dringend notwendig: IZW rechnet damit, dass die Frist zur letztmaligen spätesten Einführung dieser neuen Kasse noch einmal verschoben wird. Der deutsche Steuerberater-Verband hat sich bereits an das Bundesfinanzministerium gewandt.

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