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Firmenwagen werden normalerweise wegen der Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel versteuern, es sei denn, man führt ein Fahrtenbuch.

Ausnahme: Man hat privat gleichwertige Autos. In einem konkreten Fall war ein BMW X3 im Betriebsvermögen der GmbH & Co KG. Die Familie (Vater, Mutter, zwei Söhne) hatte folgende Fahrzeuge im Privatvermögen: Mercedes S 420, BMW 750 Ld, BMW Z4, BMW 320d. Das Finanzamt wollte trotzdem die Privatnutzung des BMW versteuern, doch das Finanzgericht gab den Unternehmern recht. Die vielen privaten Autos lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass Privatfahrten mit den Privatautos abgewickelt werden und der Firmenwagen nur geschäftlich genutzt wird. Damit schützen sie vor der Ein-Prozent-Regel – und das auch bei einer Personengesellschaft. (FG Münster, 21.03.18, 7 K 388/17 G, U, F/Revision nicht zugelassen)

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