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Durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes wurden Jobtickets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ab 2019 von der Steuer freigestellt. (§ 3 Nr. 15 EStG)

Prüfen Sie daher Folgendes: Ist bei den Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer wirklich die 15-prozentige Pauschalsteuer (noch fällig bis Ende 2018) gestrichen worden? Falls Ihr Steuerberater die Lohnabrechnung mit DATEV macht, können Sie sich eigentlich darauf verlassen, dass das automatisch angepasst wurde.

Wer den Lohn selbst abrechnet: Bei manchen handgestrickten Lohnabrechnungsprogrammen oder falls man Updates nicht durchgeführt hat, besteht die Gefahr, dass weiterhin 15 Prozent Lohnsteuer abgeführt werden. Das wäre seit Januar 2019 falsch.

Kostenlose Fahrkarten und 44-Euro-Grenze: Kostenlose Fahrkarten für den Weg in die Arbeit sind nicht von der monatlichen Freigrenze von 44 Euro  für Sachbezüge abzuziehen. (kösdi 2/2019, 21121)

Ihr Steuerberater Mutterstadt

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