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Arbeitnehmer (und damit auch GmbH-Geschäftsführer) können monatlich kostenlose Sachbezüge im Wert von 44 Euro bekommen.

Das könnte man auch für eine Versicherung oder einen Zuschuss zu einer Versicherung nutzen, wenn genau festgelegt ist, um welche Versicherung es sich handelt. Denn nur dann ist es ein Sachbezug. (BFH, 07.06.18, VI R 13/16 und BFH 04.07.08, VI R 16/17)

Geldzuwendung nicht steuerbefreit: Überwiese man dem Arbeitnehmer „einfach so“ 44 Euro zur freien Verwendung für irgendwelche Versicherungen, würde es sich um eine Geldzuwendung handeln und nicht um eine Sachzuwendung und dann könnte die 44-Euro-Grenze nicht angewandt werden.

Unser Rat: Am besten machen Sie es sich so einfach wie möglich und geben monatlich einen Benzingutschein im Wert von 44 Euro aus. Damit sind die 44 Euro ausgeschöpft und es kann keine Diskussionen geben, ob es sich um eine Sach- oder eine Geldzuwendung handelt.

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