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Ab 1. Januar 2019 gewährt uns der Gesetzgeber ein paar kleine Steuererleichterungen in Gestalt eines „Familienentlastungsgesetzes“.

Grundfreibetrag: Dieser steigt von derzeit 9.000 Euro auf 9.168 Euro in 2019 und dann auf 9.408 Euro in 2020. Erst oberhalb dieses zu versteuernden Jahreseinkommens fallen überhaupt Steuern an.

Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) gilt ab 2019 für die Einkommensteile, die über 55.961 Euro liegen, ab 2020 gilt ein Grenzwert von 57.052 Euro. Die Reichensteuer (45 Prozent) schlägt ab 265.327 Euro Jahreseinkommen zu, ab 2020 erhöht sich der Grenzwert auf 270.501. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Werte.

Kinderfreibetrag mit Betreuungsfreibetrag: Dieser steigt ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 Euro um 192 Euro auf 7.620 Euro. Zum 1. Januar 2020 steigt der Freibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

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