Ein Minijobber darf im Jahr maximal 5.400 Euro verdienen. Was ist eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit sehr stark reduziert (zum Beispiel wegen Elternzeit)? Ab wann dürfen Sie das dann umstellen?
Hier gilt: Sie müssen eine Prognose stellen für die nächsten zwölf Monate. Wenn diese ergibt, dass der Arbeitnehmer ab einem Zeitpunkt X für die nächsten zwölf Monate maximal 5.400 Euro verdienen wird, kann man ab dem Monat, in dem der Zeitpunkt X liegt, umstellen. Beispiel: Frau X verdient 3.000 Euro brutto. Ab Oktober 2018 arbeitet sie nur noch jeden Freitag und verdient nur noch 450 Euro. Dann kann ab Oktober umgestellt werden. Dass sie im Jahr 2018 über 5.400 Euro verdient, schadet nicht. Maßgeblich ist der Prognosezeitraum Oktober 2018 bis September 2019.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß