Ihren Mitarbeitern können Sie pro Kopf und Monat kostenlose Sachbezüge im Wert von 44 Euro zukommen lassen.
Genau dies hatte ein Firmenchef über einen Online-Versand genutzt und seinen Mitarbeiter die Möglichkeit geboten, jeden Monat ein Paket für 43,99 Euro zu bestellen. Allerdings kamen da noch jeweils sechs Euro Versandkosten dazu. Dieser Arbeitgeber war der Meinung, dass man das nicht mit einbeziehen dürfe. Das Finanzamt sah das anders und sah die 44-Euro-Grenze gesprengt.
Versandkosten sind miteinzubeziehen, sagt ein aktuelles Urteil: Dadurch war im konkreten Fall die Grenze überschritten (BFH, 06.06.18, VI R 32/16, DStR 18, 1752). Einen Ausweg könnte es noch geben, wenn man nachweist, dass die bestellten Waren im lokalen Einzelhandel günstiger sind als online. Dann wäre nämlich dieser Preis zugrunde zu legen. Das ist allerdings mit viel Mühe verbunden und außerdem unwahrscheinlich, denn wer würde schon im Internet bestellen, wenn man vor Ort günstiger kaufen kann?
Fazit: Der Preis eines Sachbezugs darf inklusive Versand maximal 44 Euro betragen, sonst ist alles(!) steuerpflichtig. Ist der Versand kostenlos, ist er natürlich nicht auf den Wert der Waren aufzuschlagen.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß