Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Aushilfen, die maximal drei Monate arbeiten, können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigen. Früher galt hier eine Zwei-Monats-, bzw. 50-Tage-Frist. Zu dieser sollte ab 2019 wieder zurückgekehrt werden.

Das soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Dann bliebe es dauerhaft bei der Drei-Monats- bzw. 70-Tage-Regelung, die bereits seit 2015 gilt.

Vorteil: Komplizierte Rechnereien und Übergangsregelungen rund um den Jahreswechsel 2018/2019 blieben Ihnen dann erspart.

Beachten Sie: Diese Regelung kann nicht genutzt werden, wenn jemand „berufsmäßig“ arbeitet.

Beispiel – so geht es nicht: X arbeitet von Januar bis September im Betrieb A. Von Oktober bis Dezember arbeitet er im der Firma B. Das kann nicht als sozialversicherungsfreie Aushilfstätigkeit geschlüsselt werden.

Beispiel – so geht es: Frau Meier ist eigentlich Hausfrau. Von Juni bis August arbeitet sie jedoch stets in einem Ausflugsgasthaus auf Vollzeit-Basis. Das kann das Gasthaus als „kurzfristige Aushilfstätigkeit“ sozialversicherungsfrei abrechnen.

Steht das schon fest? Die Gesetzesänderung muss noch beschlossen werden, aber davon ist auszugehen.

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 54 Rezensionen
js_loader