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Neulich fragte mich mein Friseur, ob seine Art der Kassenbuchführung (ohne Registrierkasse) ordnungsgemäß sei. Bei jedem Kunden schreibt er die erbrachte Leistung und die Höhe der Einnahme auf einen Zettel. Diese Zettel spießt er einen nach dem anderen auf einen Bonspieß auf.

Ganz klare Antwort: Eine solche Zettelwirtschaft ist natürlich kein ordnungsgemäßes Kassenbuch. Man könnte ja jederzeit einen Zettel vom Spieß herunterreißen und wegwerfen. Eine Registrierkasse ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wer keine Registrierkasse hat, muss jede einzelne Einnahme in ein Kassenbuch eintragen. Ein Kassenbuch muss gebunden sein (kein Ordner mit losen Blättern!), sodass man keine Seiten spurlos herausreißen kann. Eintragungen sind mit Kugelschreiber oder ähnlichem, nicht mit Bleistift, vorzunehmen. Man fängt an mit dem Anfangs-Kassenbestand und dann trägt man jede Einnahme einzeln in eine Zeile ein. Nach jeder Einnahme muss man den neuen Saldo errechnen.

Kassennachschau: Der Finanzbeamte kann unangekündigt mitten am Tag erscheinen und einen Blick in das Kassenbuch verlangen. Dort liest er: Kassenbestand: 328,40 Euro. Dann verlangt er einen Kassensturz, und idealerweise sollten dann genau 328,40 Euro in der Kasse sein.

Kann ein Friseur alle Tageseinnahmen zusammenfassen? Die Vereinfachungsregel, wonach eine Sammelaufzeichnung je Tag ausreicht, kann ein Friseur nicht nutzen. Denn die Sammelaufzeichnung ist nur gestattet, wenn man Waren von geringem Wert gegen Bargeld an eine Vielzahl von unbekannten Personen verkauft. Der Friseur hat aber erstens keine Vielzahl von Kunden, zweitens kennt er sie in aller Regel persönlich und er verkauft drittens keine Waren, sondern erbringt Dienstleistungen.

Sie haben nur eine Portokasse ohne Bargeldeinnahmen? Theoretisch gelten diese Regelungen zur Kassenbuchführung auch für Sie. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eher niedrig, dass ein Finanzbeamter bei Ihnen zu einer Kassennachschau erscheint. Da stehen momentan vor allem typische Bargeldbetriebe im Fokus.

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