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Restaurantschecks lauten (im Jahr 2018) üblicherweise auf 6,33 Euro. Dieser Betrag setzt sich so zusammen: Sachbezugswert für eine Mahlzeit 3,23 Euro, sowie steuerfreier Zuschlag in Höhe von (über die Jahre unverändert) 3,10 Euro: macht in Summe 6,33 Euro.

Achtung: Die pauschale Lohnsteuer wird nur auf die 3,23 Euro fällig, die 3,10 Euro sind steuerfrei (R 8.1 Absatz 7 Nr. 4cc LStR). Manche Lohnbüros wissen das nicht und führen auf den kompletten Wert der Restaurantschecks die Pauschalsteuer ab.

Beispiel: Die X-GmbH gibt an ihre Mitarbeiter im Monat 100 Restaurantschecks zu 6,33 Euro aus. Das Lohnbüro führt versehentlich auf den kompletten Betrag von 633 Euro 25 Prozent pauschale Lohnsteuer ab (= 158,25 Euro), statt nur auf den Sachbezugswert. Richtig wäre eine Pauschalsteuer von nur 80,75 Euro (100 x 3,23 Euro × 25 Prozent). Also zahlt die X-GmbH jeden Monat 77,50 Euro zu viel. Soli und Kirchensteuer erhöhen diesen Wert sogar noch.

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