Ende Mai 2018 sind stark verschärfte Datenschutzvorschriften in Kraft getreten (DS-GVO). Sofern Sie dieses Gesetz in Ihrem Betrieb nicht umsetzen, können Sie unter Umständen noch davonkommen, solange keine Datenpanne passiert, Sie kein Mitarbeiter anschwärzt und Sie nicht per Zufall vom Landesamt für Datenschutz Ihres Bundeslandes für eine Zufallskontrolle ausgesucht werden.
Aber ab sofort gibt es diese Gefahrenquelle für jeden Betrieb: Was in Ihrem Betrieb passiert, sieht (vielleicht) keiner, aber Ihren Internetauftritt kann jeder Fremde sofort ansehen. Und da stellt man zum Beispiel fest, dass viele Betriebe immer noch überhaupt keine Datenschutzerklärung verwenden – und andere üble Fehler machen.
Kostenloser Schnell-Check Ihrer Internetseite: Ein kostenloses Tool, um die eigene Internetseite schnell auf Abmahn-Sicherheit prüfen zu lassen, bietet unter anderen die Rechtsanwaltskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ an. Auf https://www.wbs-law.de/abmahncheck/ tragen Sie Ihre Internetadresse ein, und ein Tool läuft automatisch über Ihre Seite und gibt Ihnen Hinweise, wo Sie noch nacharbeiten müssen.
Wenn Sie das abarbeiten, haben Sie zwar noch keine 100-prozentige Sicherheit, aber grobe Schnitzer können Sie schnell erkennen und dann umgehend beseitigen. Eine kostenlose Datenschutzerklärung können Sie dort auch gleich generieren.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß