Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Eigentlich – so möchte man meinen – ist man nach zehn Jahren Besitzdauer bei einer privaten Immobilie außerhalb jeder steuerlichen Gefahr. Es droht aber sehr wohl eine Gefahr: Und zwar dann, wenn man eine Immobilie in Eigentumswohnungen umwandelt und grundlegend modernisiert.

So tat es ein Hauseigentümer, der 2002 ein Mehrfamilienhaus gekauft hatte. Zwischen 2011 und 2014 sanierte er die Wohnungen und teilte das Gebäude in fünf Eigentumswohnungen auf. 2014 verkaufte er drei Wohnungen. Da er wohl wusste, dass drei Wohnungen steuerlich unschädlich sind, schenkte er die vierte Wohnung seiner Frau, die diese vierte Wohnung dann 2015 verkaufte.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Der Verkäufer ist gewerblicher Grundstückshändler. Er hat „Wirtschaftsgüter anderer Marktgängigkeit geschaffen“. Der Verkauf der vierten Wohnung durch seine Frau wird ihm zugerechnet. Dadurch hatte er die Drei-Objekt-Grenze gesprengt. (BFH, 23.08.17, X R 7/15, DStR 18, 180)

Fazit: Wenn Sie nach mehr als zehn Jahren Immobilien verkaufen, die Sie im Wesentlichen so schon seit zehn Jahren hatten, kann Ihnen nichts passieren – selbst wenn Sie 100 Wohnungen in einem Jahr verkaufen. Wenn Sie die Wohnungen aber zuvor grundlegend modernisieren und in Eigentumswohnungen umwandeln, können sie trotzdem als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.9
Basierend auf 64 Rezensionen
js_loader