Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Firmensitz zu verlegen und dazu ein neues Grundstück kaufen und das alte verkaufen, könnte Sie vielleicht die Steuer auf den Gewinn abschrecken, der beim Verkauf der alten Immobilie anfällt. Hier gibt es jedoch eine Vorschrift, die diese Steuer vermeidet (§ 6b EStG; gilt auch für GmbHs!).
Dieses Gesetz sagt: Wenn Sie die alte Immobilie schon mindestens sechs Jahre im Anlagevermögen hatten und innerhalb von vier Jahren das neue Gebäude fertigstellen, können Sie den Gewinn steuerfrei übertragen.
Beispiel: Die X-GmbH hat ihre alte Betriebsimmobilie (gekauft 1980, Buchwert 100.000 Euro) für 1,1 Millionen Euro verkauft. Das macht eine Million Gewinn. Das neue Firmengebäude kostet drei Millionen Euro. Die X-GmbH überträgt den Gewinn von einer Million auf die neue Immobilie, die dann statt mit drei Millionen nur mit zwei Millionen Euro in den Büchern steht.
Achtung: § 6b EStG gilt nur für betriebliche Immobilien, nicht für private.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß