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In den 90er- und auch noch den Nuller-Jahren waren Fremdwährungskredite in Schweizer Franken sehr gefragt, weil die Zinsen in der Schweiz damals deutlich niedriger waren als bei uns. Die Gefahr, dass der Kurs des Schweizer Franken ansteigen könnte, wurde als rein theoretisch abgetan.

Tatsächlich ist der Kurs des Franken jedoch seit 2005 bis heute von 0,65 auf 0,85 gestiegen (1 CHF in Euro; umgekehrt 1,54 zu 1,18). Wenn Sie also damals ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben, müssen Sie inzwischen deutlich mehr zurückzahlen.

Kann man den Wert auf der Passivseite der Bilanz aufstocken? Der Bundesfinanzhof meinte einmal, dass man bei Fremdwährungsdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren davon ausgehen könne, dass sich Währungsschwankungen grundsätzlich ausgleichen (BFH, 23.04.09, BStBl. II 09,
778 IV R 62/06).

Ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg erlaubt nun aber die Aufstockung, wenn die fremde Währung an einem Bilanzstichtag 20 Prozent höher notiert oder zehn Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen. (FG Baden-Württemberg, 08.03.16, 2 V 2763/15)

Beispiel: Die X-GmbH hat im Mai 2005 ein Darlehen in Höhe von 500.000 CHF auf­genommen und dafür 324.570 Euro ausgezahlt bekommen. Wegen des Kurs­anstiegs des Schweizer Franken müsste die GmbH aber inzwischen über 100.000 Euro mehr zurückzahlen, nämlich 427.350 Euro. Nach den Grund­sätzen des Urteils darf sie den Bilanz-Ansatz aufstocken und damit wenigstens Steuern sparen.

Wirtschaftlicher Rat: Nicht nur bei Geldanlagen, sondern auch bei Kreditaufnahmen kann man durch „super clevere“ Gestaltungen ganz schön auf die Nase fallen.

Merke: höhere Rendite (niedrige Darlehenszinsen) = höheres Risiko. Das musste auch Erwin Müller (Müller Drogerie-Märkte) erkennen, der mit CHF-Krediten wohl Hunderte Millionen verzockt hat.

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