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Geld noch kurz vor der Pleite eines Ihrer Kunden zurückzubekommen, das ist das zwar schön für Sie. Aber: Es kann wieder zurückgefordert werden.

Wenn Sie bei einem Kunden zu lange warten bis er seine Rechnungen zahlt, und dann kurz vor der Pleite doch noch Ihr Geld bekommen, sind Sie noch lange nicht auf der sicheren Seite.

Der Insolvenzverwalter kann das anfechten und das Geld von Ihnen zurückfordern, wenn

  • andere Gläubiger nicht genauso gut wie Sie behandelt wurden und
  • Ihnen bekannt war, dass Ihr Kunde in einer Schieflage war. (§ 133 InsO)

Letzteres kann Ihnen ganz leicht nachgewiesen werden. Denn alleine die Tatsache, dass Ihr Kunde ewig lange nicht zahlte, zeigt ja, dass er Schwierigkeiten hat. Kürzlich musste eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zwei Millionen Euro Honorare an den Insolvenzverwalter zurückzahlen, weil der Wirtschaftsprüfer gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt wurde. (OLG Frankfurt/M., 17.01.18, 4 U 4/17)

Deshalb unser Rat an Sie: Liefern Sie bei klammen Kunden nur gegen Vorkasse oder Zug um Zug gegen Barzahlung. So etwas kann nicht angefochten werden.

Sind Sie hingegen gutmütig und lassen Ihrem Kunden zu lange Zeit, bestehen zwei Risiken:

  • Sie bekommen Ihr Geld nie mehr oder
  • Sie bekommen es doch, aber der Kunde meldet Insolvenz an, und der Insolvenzverwalter fordert das Geld von Ihnen wieder zurück.

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