Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Die meisten Kommunen in Deutschland legen die Kosten einer Straßen­sanierung zu 90 Prozent auf die Anlieger um. Bei einem vermieteten Haus oder einem betrieblichen Grundstück ist so etwas – völlig unstreitig – stets sofort steuerlich abzugsfähig.

Wie sieht es beim Privathaus aus? Das Finanzgericht Nürnberg hatte die Kosten für eine Straßensanierung  als zu 20 Prozent abzugsfähige Handwerkerleistung bewertet (FG Nürnberg, 24.06.15, 7 K 1356/14). Die Finanzverwaltung hingegen berücksichtigt die Kosten für solche Baumaßnahmen bei der Steuer nicht. Nun ist der Bund der Steuerzahler vor den Bundes­finanzhof gezogen, wo die Frage unter dem Aktenzeichen VI R 50/17 geklärt werden wird.

Unser Rat: Falls Sie Anliegerbeiträge für den Ausbau der Straße vor Ihrem Privathaus zahlen mussten, verlangen Sie die Anerkennung der Kosten als „Handwerkerleistung“, und berufen Sie sich dabei auf dieses Aktenzeichen.

Ihr Steuerberater Grünstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader