Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Die Grunderwerbsteuer ist ein ganz schöner Kostenfaktor geworden. Vergleichsweise niedrige 3,5 Prozent Steuersatz gibt es nur noch in Bayern und Sachsen. Spitzenreiter sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent.

Keine Grunderwerbsteuer fällt an auf folgende Positionen: Küche, Sauna, Markise, Schränke, Photovoltaikanlage, mitverkauftes Heizöl oder eine Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen. Bleiben Sie aber auf dem Teppich: Wer für eine völlig abgewohnte Küche 20.000 Euro ansetzt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.

Achtung: Das Herausrechnen von Einbauten kann, bei knappem Eigen­kapital, die Finanzierung teurer machen. Denn Banken dürfen keine günstigen Immobilienkredit-Konditionen gewähren für den Kauf von Einbau­küchen, Markisen oder Ähnlichem.

Vorsicht Falle Photovoltaikanlage: Für den Verkäufer ist der Verkaufserlös für diese Anlage stets einkommensteuerpflichtig, weil es Betriebsvermögen ist. Was dem Käufer Grunderwerbsteuer spart, kostet den Verkäufer Einkommensteuer!

Persönliche Steuerbefreiungen: Der Verkauf an den Ehegatten, sowie an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist steuerfrei. Achtung: Nicht jedoch der Verkauf an Geschwister! Des Weiteren sind Schenkungen generell grunderwerbsteuerfrei, allerdings kann hier natürlich Schenkungsteuer anfallen. Scheidung: Die Übertragung von Immobilien im Zuge der Vermögensauseinandersetzung ist grunderwerbsteuerfrei. (§ 3 GrEStG)

Kauf eines Grundstücks vom Bauträger: Wenn man einen Bauplatz kauft und bezüglich der Bauleistung an den Verkäufer des Grundstücks (oder ein verbundenes Unternehmen) gebunden ist, fällt Grunderwerbsteuer für beides an – auch für den Neubau. Das muss aber gar nicht so schlecht sein. Denn im Gegenzug für die Grunderwerbsteuer sind die Leistungen der Baufirma dann umsatzsteuerfrei. Unter Umständen kann es – je nach Kalkulation der Baufirma – sogar günstiger sein, die Grunderwerbsteuer in Kauf zu nehmen, wenn man dafür die Umsatzsteuer spart.

Ihr Steuerberater Maxdorf

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader