Wenn jemand einen Dienstwagen privat nutzt und ein Fahrtenbuch führt, dann werden ihm die Gesamtkosten des Autos entsprechend seinem Privatnutzungsanteil zugerechnet.
Beispiel: Die Gesamtkosten des Autos betragen im Jahr 10.000 Euro, die Privatnutzung 20 Prozent. Dann sind zu versteuern: 2.000 Euro.
Wie verhält sich das mit einer Leasingsonderzahlung? Das Finanzamt wollte diese zu den Gesamtkosten des Jahres dazurechnen, in dem sie geleistet wurde. Das oberste Steuergericht entschied jedoch: Eine Sonderzahlung ist auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. (BFH, 03.09.15, VI R 27/14, DStR 15, 2597)
Ihr Steuerberater Freinsheim
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