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Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. Aber Vorsicht: Die Steuerfreiheit fällt dann weg, wenn die Versicherung zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt wird. Das ist umso bedauerlicher, als diese Alt-Versicherungen oft noch hoch verzinst sind.
Stolperfalle: Von dieser unerfreulichen Steuerfolge gibt es zwar zahlreiche Ausnahmen, die aber an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass diese strengen Voraussetzungen oft nicht beachtet werden, so dass die Ausnahmebegünstigungen nicht eintreten und die Zinsen dann eben doch steuerpflichtig werden.

In diesem Fall bleibt die Steuerfreiheit bestehen: Das Darlehen, wofür man die Lebensversicherung als Sicherheit einsetzt, dient unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anlagegütern und es werden nicht mehr als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Anlagegutes besichert.

Weitere Ausnahme: Außerdem fällt die Steuerfreiheit der Zinsen nur begrenzt für die Kalenderjahre der Abtretung weg, wenn es sich um ein betriebliches Darlehen handelt und die Abtretung insgesamt nicht länger als drei Jahre besteht.

Aber Achtung: Wenn ein privates Darlehen besichert wird, fällt die Steuerfreiheit immer weg, selbst wenn die Abtretung nicht länger als drei Jahre besteht.

Fazit: Falls Sie noch eine gute alte Lebensversicherung haben (vor 2005 abgeschlossen), sollten Sie nicht die Steuerfreiheit der Zinsen riskieren und sich genau mit den Voraussetzungen beschäftigen, unter denen eine Abtretung der Versicherung steuerfrei möglich ist. Diese sind zusammengestellt in einem BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000, IV C 4 – S 2221 – 86/00, BStBl 2000 I, 1118.

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