Firmenwagen zu teilen mit einem niedrig verdienenden Kind, bedeutet: halbe Ein-Prozent-Regel. Denn wenn sich zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung teilen, versteuert jeder bloß ein halbes Prozent statt einem Prozent.
Denn der geldwerte Vorteil ist nach Köpfen aufzuteilen (BFH, 15.05.02, VI R 132/00, BStBl. 03 II, 311). Das lohnt sich vor allem bei kostspieligen Autos und dann, wenn die Kinder ein niedriges Einkommen haben – zum Beispiel wegen Studiums.
Beispiel: Das Unternehmen schafft einen Porsche für 150.000 Euro an, und der Vater teilt sich den Wagen mit seinem studierenden Sohn. Dieser arbeitet in der Firma mit. Er versteuert 750 Euro, zahlt aber kaum Steuern, da sein Einkommen insgesamt niedrig ist. Der Vater versteuert nur 750 Euro statt 1.500 Euro und spart dadurch über 350 Euro Steuern pro Monat.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß